Bundesweit sind nur 2,6 Prozent aller Mietverträge sogenannte Indexmietverträge. Wer allerdings in einen Neubau in einer Großstadt zieht, muss bei knapp jedem fünften Vertrag mit einer Indexmiete rechnen. Das geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor.

Bei einem Indexmietvertrag kann die Miete jährlich um die Inflationsrate angehoben werden. Steigen die Verbraucherpreise, wird auch die Wohnung teurer. Insgesamt spielen diese Verträge eine eher kleine Rolle. Selbst in den sieben größten Städten sind sie mit einem Anteil von 4,1 Prozent noch eine Randerscheinung.

Mieter in Großstädten häufiger betroffen

Doch mit Blick auf Wohngebäude, die ab 2014 gebaut wurden, ergibt sich ein anderes Bild. Hier ist mit fast 19 Prozent rund jeder fünfte Vertrag ein Indexmietvertrag. Weil Modernisierungskosten bei Indexmietverträgen nicht auf die Mieter umgelegt werden könnten, seien diese Mietverträge vor allem bei neueren Gebäuden für Vermieter attraktiv, schreibt das IW. Denn hier müsse seltener modernisiert werden. Falls die Lebenshaltungskosten weniger stark steigen würden als die Mieten, könnten Indexmieten auch aus Mietersicht vorteilhaft sein.

Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten

Das eigentliche Problem am Mietwohnungsmarkt sei aber die wachsende Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten. Sie führe zum sogenannten Lock-in-Effekt: Menschen verbleiben ungewollt in Wohnungen, die eigentlich nicht zu ihrer Lebenssituation passen. Wenn gleichzeitig noch zu wenig gebaut werde, treffe eine hohe Wohnraumnachfrage auf ein zu kleines und festgefahrenes Angebot.

(IW / STB Web)

Artikel vom 16.06.2025