Städte und Gemeinden sollen künftig schneller grünes Licht für den Wohnungsbau geben können – auch ohne Bebauungsplan. Dafür hat das Bundeskabinett am 18. Juni eine Neuregelung im Bundesbaugesetz beschlossen.

Kern des Gesetzentwurfs ist der sogenannte Bau-Turbo, der ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt. Wenn eine Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dadurch soll – sei es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung – zügig neuer Wohnraum geschaffen werden. Diese neue Sonderregelung (Paragraph 246e Baugesetzbuch) soll bis 31. Dezember 2030 befristet sein und bis dahin evaluiert werden.

Weitere Anpassungen im Baugesetzbuch

Daneben sind weitere Anpassungen im Baugesetzbuch vorgesehen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans soll mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus ermöglichen. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Mieterinnen und Mieter sollen dadurch vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld geschützt bleiben. Dieser sogenannte Umwandlungsschutz soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert werden.

Nachverdichtungen in Innenbereichen

Auch Nachverdichtungen in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) sollen einfacher werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden. Bislang würden diese oft an zu strengen städtebaulichen Hürden scheitern, erläutert dazu das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

Außerdem soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Gebaut werden soll aber nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Auf seiner Website hat das Ministerium weiterführende Informationen in Form von FAQs zum Bau-Turbo zusammengestellt.

(BMWSB / STB Web)

Artikel vom 20.06.2025