Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital abgewickelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Darin geregelt wird der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags.
Für den Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.
Austausch mit der Finanzverwaltung per ELSTER
Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht die elektronische Übertragung von Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen teilweise durch Rechtsverordnung durch die Länder bestimmt werden können. Die entsprechenden Verordnungen dürfen allerdings keinen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2027 vorsehen.
Stufenweise Einführung
Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten wird verpflichtend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und der Finanzverwaltung wird stufenweise eingeführt, beginnend mit der Veräußerungsanzeige der Notare zum genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Zunächst wurde der Entwurf an Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 15. August 2025 Stellung zu nehmen.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom 10.07.2025