Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensinsolvenzen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine sogenannte Kleine Anfrage im Bundestag hervor.

Die Fraktion Die Linke hatte sich insbesondere nach der Insolvenz in Eigenverwaltung erkundigt. Anders als im Regelverfahren behält die Geschäftsleitung eines Unternehmens bei dieser Variante unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters die Verfahrensführung selbst in der Hand.

Es müsse geprüft werden, inwieweit dies dem bisherigen Management eines Unternehmens erlaube, eine Abwicklung und Schließung im Rahmen der Insolvenz planvoll voranzutreiben und dabei im Ergebnis die Ansprüche und Rechte von Gläubigern, Beschäftigten und der öffentlichen Hand auszuhöhlen.

Die Bundesregierung sieht hier jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bestehende Regelungen wie die Insolvenzantragspflicht, das Insolvenzverschleppungsverbot oder das Regelinsolvenzverfahren hätten sich bewährt. 

Laut Antwort (Drucksache 21/1074) wurden 2024 insgesamt 17.814 Unternehmensinsolvenzen registriert, darunter 324 Verfahren in Eigenverwaltung. 2023 lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bei 16.453, davon 272 in Eigenverwaltung. Die Daten stammen aus der amtlichen Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes.

(hib / STB Web)

Artikel vom 06.08.2025