Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.
Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdienende sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen sollen nun weiter ausgebaut werden, um die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.
Sozialpartnermodelle sollen künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies kann die Verbreitung von Betriebsrenten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen erhöhen.
Außerdem soll die Einkommensgrenze beim sogenannten BAV-Förderbetrag für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst werden. Auch der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag soll angehoben werden. So soll der Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessert werden. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage würden zudem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht, so das Bundesfinanzministerium in seiner Mitteilung.
(BMF / STB Web)
Artikel vom 05.09.2025