Asbest auf dem Dach einer Gartenlaube berechtigt nicht automatisch zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Ein Ehepaar kaufte eine gepachtete Kleingartenparzelle. Auf der Parzelle stand eine Laube mit einem Dach aus teilweise brüchigen Eternitplatten, also asbesthaltigem Material. Dies fiel den Käufern erst nach der Übergabe auf. Sie erklärten daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Asbest auf dem Laubendach stelle für sich genommen keinen Mangel dar, solange keine konkrete Gesundheitsgefahr bestehe. Ein beauftragter Sachverständiger konnte eine solche Gefahr nicht feststellen. Selbst von den brüchigen Platten gehe keine nennenswerte Gefahr aus, da sie sich im Freien auf dem Dach befänden.

Das Urteil vom 23.10.2025 (Az. 3 O 131/22) ist noch nicht rechtskräftig.

(LG Lübeck / STB Web)

Artikel vom 20.11.2025