Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Mit den Regelungen sollen die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitert und die wirtschaftliche Betriebsführung verbessert werden.
Zur besseren Versorgung in ländlichen Gebieten ist die Einführung eines neuen Zuschusses für Teilnotdienste vorgesehen. Zudem soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Mit behördlicher Genehmigung und zeitlich eingeschränkt sollen erfahrene PTA in ländlichen Regionen die Apothekenleitung vertreten dürfen.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen
Für eine verbesserte Prävention sind neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vorgesehen. Apotheken sollen zukünftig Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können. Außerdem soll Apotheken die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen der Verschreibung ermöglicht werden.
In Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen sollen Schnelltests gegen bestimmte Erreger erfolgen können. Dazu soll zudem die Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung erweitert und Apotheken die Werbung für Testungen gestattet werden. Des Weiteren sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Diese Regelung soll zunächst zeitlich befristet werden.
Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken
Im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erfolgen können.
Parallel zum Gesetzentwurf sind auch Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen. Unter anderem sollen handelsübliche Skonti zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel wiedereingeführt werden. Zudem soll der Zuschuss für Nacht- und Notdienste deutlich erhöht werden.
Die geplanten Maßnahmen im Detail:
Eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und weiterführende Information hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Pressemitteilung zusammengestelllt.
(BMG / STB Web)
Artikel vom 23.12.2025