2025 war ein Rekordjahr für Startup-Neugründungen in Deutschland: Wie der Startup-Verband mitteilt, wurde mit über 3.500 neu gegründeten Startups ein neuer Höchststand erreicht – ein Plus von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der Auswertung zufolge zeigt sich die positive Entwicklung in fast allen Bundesländern. Besonders stark wachsen demnach Bayern (+247, +46 Prozent), Nordrhein-Westfalen (+164, +33 Prozent) und Sachsen (+43, +56 Prozent). Die Gründungsdynamik zeige sich nicht nur in Metropolen wie München und Berlin, sondern auch in den Regionen.
Dennoch liegt München bei den Gründungen pro Kopf klar auf Platz 1. Daneben entwickeln sich Düsseldorf sowie forschungsnahe Standorte wie Aachen, Potsdam oder Heidelberg besonders dynamisch. Das unterstreiche die wachsende Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Transfer für das Startup-Ökosystem, so der Verband.
KI als Wachstumstreiber
Den mit Abstand größten absoluten Anstieg verzeichnet der Software-Sektor. Er wuchs von 618 Neugründungen 2024 auf 853 im Jahr 2025. Gleichzeitig gewinnen technologiegetriebene Branchen weiter an Bedeutung: 27 Prozent aller neu gegründeten Startups nutzen KI als wichtigen Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Aber auch andere Segmente entwickeln sich dynamisch, etwa der Food-Sektor sowie die Medizin, wo sich ebenfalls das Potenzial von KI zeigt, etwa bei der Auswertung radiologischer Bilder oder der Früherkennung von Krankheiten.
Rahmenbedingungen verbessern
"Wenn wir Gründungen aus der Wissenschaft erleichtern und Innovation priorisieren, kann das unserer Wirtschaft zusätzlichen Rückenwind geben", sagt Dr. Kati Ernst, stellvertretende Vorsitzende des Startup-Verbands. Hierzu müssten jedoch Rahmenbedingungen verbessert werden, insbesondere in der Wachstumsfinanzierung.
Zum Report
Der Report "Next Generation – Startup-Neugründungen in Deutschland" liefert ein regelmäßiges Monitoring des deutschen Startup-Ökosystems. Grundlage sind Handelsregisterdaten zu Startup-Neugründungen, die seit 2019 ausgewertet werden.
(Startup-Verband / STB Web)
Artikel vom 08.01.2026