56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, erhalten vom Arbeitgeber ein Diensthandy. 53 Prozent erhalten ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen im Betrieb.

Vor drei Jahren hatten erst 46 Prozent der Beschäftigten Zugriff auf ein Diensthandy: 44 Prozent erhielten ein persönliches Gerät, 2 Prozent mussten sich ein Gerät mit anderen teilen. Gleichzeitig werden private Smartphones oder Handys deutlich seltener für berufliche Zwecke genutzt: Während 2023 noch 36 Prozent ihr privates Gerät auch im Job einsetzten, sind es jetzt nur noch 26 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom.

Privatnutzung in 93 Prozent der Fälle erlaubt

93 Prozent derjenigen, denen ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird, haben grundsätzlich die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, dieses auch privat zu nutzen. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88 Prozent. Nur 3 Prozent dürfen ihr Diensthandy nicht privat verwenden.

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung wird in den meisten Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen: 88 Prozent derjenigen, denen dies erlaubt ist, verwenden ihr Diensthandy auch privat. Vor drei Jahren waren es erst 78 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten trotz Erlaubnis auf die private Nutzung.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom 23.03.2026