Das Bundeskabinett hat am 13.5.2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Dieser sieht Änderungen am sogenannten "Heizungsgesetz" vor.
Der Entwurf sieht vor, dass die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Stattdessen soll eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer gelten, auch Gas- und Ölheizungen sollen danach wieder zulässig sein.
Wer jedoch weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizt, muss nach und nach den Anteil an "grünem Öl" beziehungsweise "grünem Gas" erhöhen (sogenannte Bio-Treppe). Der biogene Anteil steigt von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 Prozent ab dem Jahr 2040.
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Gleichzeitig soll die Bundesförderung für den Heizungstausch bis mindestens 2029 abgesichert werden. Dabei soll außerdem eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, geregelt werden. Bei neu eingebauten Heizungen gilt:
- ab 1. Januar 2028: Mieter und Vermieter tragen jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte;
- ab 1. Januar 2029: Mieter und Vermieter teilen sich zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gesetzes im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
(BMWSB / STB Web)
Artikel vom 13.05.2026
