Patienten sollten Anspruch auf den direkten digitalen Versand eines E-Rezepts von der ausstellenden Praxis zu einer Apotheke ihrer Wahl haben. Diese Forderung ist Gegenstand einer Petition, die nun vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unterstützt wird.

In der Sitzung am 23.9.2026 verabschiedete der Petitionsausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium zur Erwägung zu überweisen.

Wie der Petent schreibt, sei im Apothekengesetz ein Zuweisungsverbot enthalten, das möglicherweise darauf abziele, Klüngelei und Vorteilsnahme zu verhindern. Seiner Beobachtung nach hätten jedoch viele Menschen eine Stammapotheke, die oft auch Medikamente nach Hause liefere, wenn ihnen der Weg in die Apotheke aufgrund von Krankheit und Behinderung sehr schwerfalle.

Sicherer Maildienst und Widerrufsrecht vorgeschlagen

In der Eingabe wird daher gefordert, jedem Patienten den Versand der Rezeptdaten an seine Stammapotheke über einen sicheren Maildienst zu ermöglichen. Der Wunsch nach Weiterleitung könnte aus Sicht des Petenten einmalig schriftlich, unterzeichnet durch den Patienten oder dessen Bevollmächtigten, dokumentiert werden. Gleichzeitig sei ein jederzeit ausübbares Widerrufsrecht vorzusehen.

Versorgungskomfort und Schutzprinzip sind abzuwägen

Der Petitionsausschuss bestätigt in seiner Beschlussempfehlung, dass die Sicherstellung der freien Apothekenwahl dem Schutz der Patienten diene und intransparente Konstellationen der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzten verhindern solle. Gleichzeitig jedoch könnten sich durch die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens neue Möglichkeiten ergeben. Bei der Konzeptionierung neuer Versorgungswege seien Aspekte wie zum Beispiel Vereinfachungen für die Gesundheitsberufe und Versorgungskomfort gegen das erwähnte Schutzprinzip abzuwägen, heißt es.

(hib / STB Web)

Artikel vom 23.09.2026