- Wir kennen die steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Rechtsformen und deren Strukturen und wie sie in sich wirken – von der untersten Tochtergesellschaft bis zum Gesellschafter. Hier kennen wir Strategien und Gestaltungen, die steuerlich am sinnvollsten sind.
- Wir nutzen alle möglichen steuerrechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume zur Gewinn- bzw. Verlustoptimierung wie Nutzung von Verlustvorträgen, Abschreibungsmöglichkeiten, Bewertungsansätze, Verlagerung von Erträgen und Aufwendungen.
- Den Verkauf einer Firma bzw. deren Anteile begleiten wir von Anfang bis zum Ende – sowohl steuerlich als auch emotional. Steuerliche Optimierung als Prämisse ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
- Den Überblick im Firmenkonstrukt behalten und Sparringpartner sein: Wir unterstützen die Geschäftsleitung bzw. Entscheidungsträger bei allen wichtigen wirtschaftlichen Themen, wie Bankengespräche, Betriebsprüfungen, Nachfolgethemen etc.
- Unterstützung und Hinweisgeber bei unternehmerischen Entscheidungen: Wir kennen die Zahlen, die Branchen, die Konkurrenzfirmen und können hier objektiv und sachlich fundiert beraten.
- Wir beraten selbständige Tierärzte unter Betrachtung eines detaillierten Branchenvergleichs: Kleintier-, Pferde-, Rinder-, Schweinepraxis – wir kennen die Vergleichszahlen.
- Wie hoch darf der Medikamenteneinsatz in der Praxis sein, welcher Mietanteil ist angemessen, wie hoch darf die Personalkostenquote sein – wir können Sie hier beraten.
- Mehr Netto vom Brutto: Wie kann die Nettolohnzahlung an angestellte Tierärzte und tiermedizinische Fachangestellte erhöht werden?
- Der Verkauf der Tierarztpraxis steht an: Wir unterstützen Sie beim Verkauf, führen Verhandlungen mit den Käufern (insbesondere beim Verkauf an sogenannte Ketten) und optimieren die steuerliche Situation beim Verkauf.
- Wir begleiten Sie bei der Existenzgründung im Rahmen der Übernahme einer bestehenden Praxis oder beim Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis (Erstellung von Businessplan und Praxisstrategie, Unterstützung bei Verhandlung mit Kreditinstituten, Hilfestellung bei der Auswahl der finanzierenden Bank etc.).
- Auch den Verkauf Ihrer Praxis gestalten wir steueroptimiert.
- Die Lohn- und Finanzbuchhaltung erfolgt digital. Die daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind auf Ärzte und Zahnärzte (Branchenauswertungen) abgestimmt.
- Mehr Netto vom Brutto: Wie kann die Nettolohnzahlung an angestellte Ärzte und Zahnärzte sowie medizinische Fachangestellte erhöht werden?
- Durch unsere jährlichen Steuerplanungen vermeiden Sie unvorhergesehene hohe Steuernachzahlungen.
- Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen.
- Umsatzsteuerliche Fallstricke kennen wir und haben diese stets im Blick.
Überblick
Unsere Themenauf einen Blick
Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte, Bauplätze oder land- und forstwirtschaftliche Flächen bilden oft einen wesentlichen Teil des Vermögens. Aus diesem Grund ist es naheliegend, die steuerliche Situation im Zusammenhang mit der Verwaltung, Bewirtschaftung oder der Veräußerung von Immobilien optimal zu gestalten.
Die Besteuerung von Immobilien Die steuerliche Gestaltung von Immobilien bietet viele Möglichkeiten – von der Finanzierung über die laufende Besteuerung bis hin zur Übertragung an die nächste Generation, etwa durch eine Gesellschaftsstruktur.Rechtlich gelten Immobilien als Grundstücke, die bebaut oder unbebaut sein können. Ihre Besteuerung hängt von bestimmten Ereignissen wie Verkauf oder Nutzung, etwa durch Vermietung, ab. Je nach Nutzung und Rechtsform müssen Eigentümer verschiedene Steuerarten beachten, darunter Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Erbschafts- und Umsatzsteuer. Da es kein eigenes Immobilien- Steuerrecht gibt, ist eine umfassende steuerliche Beratung notwendig, um die bestmögliche Gestaltung zu finden.
steuerberatung für immobilien
Steuerarten &Optimierung
Immobilien unterliegen je nach Nutzung und Transaktion verschiedenen Steuerarten. Ob Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer oder Erbschaftssteuer – wir zeigen Ihnen, welche Abgaben anfallen und wie sie optimiert werden können.
Die Grunderwerbsteuer
Bei allen Immobilientransaktionen ist die Grunderwerbsteuer zu prüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Grundstück durch eine Gesellschaft gehalten wird. Das Grunderwerbsteuergesetz regelt die zu besteuernden Vorgänge sowie umfangreiche Steuerbefreiungen, die es durch die richtige Gestaltung zu nutzen gilt.
Die Einkommen- und Körperschaftsteuer
Mieteinnahmen unterliegen je nach Eigentümer entweder der Einkommenssteuer oder der Körperschaftsteuer – mit teils erheblichen Unterschieden in der Steuerbelastung. Eine sorgfältige Weichenstellung ist entscheidend, insbesondere im Hinblick auf Abschreibungen und langfristige Steuerstrategien.
Die Umsatzsteuer
Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist jedenfalls bei gewerblichen Mietern kein Vorteil, sondern ein Nachteil, da der Vermieter die Vorsteuer aus Bau, Reparaturen, Verwaltung nicht erstattet bekommt. Es ist daher eine Option zur Umsatzsteuer zu prüfen.
Die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuerpflicht bei Immobilien ergibt sich, wenn sie Betriebsvermögen sind oder eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Kapitalgesellschaften unterliegen stets der Gewerbesteuer, während für reine Grundstücksverwaltung die erweiterte Grundbesitzkürzung gelten kann. Beim Verkauf entscheidet sich, ob ein gewerblicher Grundstückshandel oder eine private Vermögensverwaltung vorliegt – die Drei-Objekt-Grenze dient dabei nur als Anhaltspunkt.
Die Erbschafts- und Schenkungsteuer
Die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Durch gezielte Gestaltungen, wie Steuerbefreiungen für Familienheime oder die Vorwegnahme der Erbfolge mit Nießbrauchsvorbehalt, lässt sich die Steuerlast reduzieren. Auch bei der steuerlichen Bewertung bestehen Optimierungsmöglichkeiten.
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf bebaute wie unbebaute Grundstücke durch die Gemeinden erhoben. Im Zuge der Grundsteuerreform gilt nicht mehr der Einheitswert. Vielmehr wird für 2022 der Grundsteuerwert anhand üblicher Bewertungsmethoden ermittelt. Alle Immobilien-Eigentümer sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes abzugeben.
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Steuern sparen mit Familienpool,Immobilien-GmbH und Stiftung
Fortgeschrittene Steuerberatung stellt heute viele Instrumente zur Optimierung der Steuerlast für Immobilienvermögen zur Verfügung. Welche Gestaltung bzw. Rechtsform die für Sie passende ist, und wie diese zu individualisieren ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Nachfolgend stellen wir Ihnen beispielhaft einige interessante Steuermodelle für betriebliche und private Immobilien vor.
Immobilien-Familienpool (Familiengesellschaft) Ein Familienpool fasst Immobilien in einer Gesellschaft zusammen, an der Familienmitglieder beteiligt sind. Dies ermöglicht eine steuerlich optimierte Verwaltung, insbesondere bei der Einkommensteuer. Durch eine schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Abkömmlinge und Ehegatten lassen sich zudem die hohen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gezielt nutzen. So kann Vermögen langfristig erhalten und steuerlich effizient übertragen werden. Neben steuerlichen Vorteilen dient ein Familienpool auch dem Schutz des Immobilienvermögens. Er bewahrt es vor einer Zerschlagung durch Erben, Enterbte, Ex-Partner oder Gläubiger und sorgt für eine kontrollierte Weitergabe innerhalb der Familie. Zudem ermöglicht er eine klare Regelung der Verwaltung und Nutzung der Immobilien, wodurch Streitigkeiten vermieden und die langfristige Wertsteigerung gesichert werden können.Mehr Infos zu:
Link TextLink Text Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH Im Gegensatz zum klassischen Familienpool, der meist als Personengesellschaft (GbR oder KG) organisiert ist, handelt es sich bei einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH um eine Kapitalgesellschaft. Diese eignet sich besonders für ertragsstarke Immobilien, da sie die Steuerlast auf Mieteinnahmen deutlich senken kann. Die laufende Besteuerung beträgt hier nur 15,825 % (Körperschaftsteuer + Soli), sofern die erweiterte Grundbesitzkürzung greift und keine Gewerbesteuer anfällt. Ein weiterer Vorteil der Immobilien-GmbH ist die höhere Gebäudeabschreibung (AfA), die steuerliche Entlastungen schafft. Besonders vorteilhaft ist diese Rechtsform, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert und in neue Objekte reinvestiert werden. Dadurch können Vermögen langfristig aufgebaut und Steuerbelastungen minimiert werden.Mehr Infos zu:
Link TextLink Text Die Gesellschaft als Immobilien-Familienstiftung Eine attraktive Alternative zur Strukturierung von Immobilien ist die Immobilien-Familienstiftung. Der Stifter überträgt sein Immobilienvermögen an die Stiftung, die satzungsgemäß den Interessen seiner Familie dient. Die Angehörigen des Stifters und deren Nachfahren können dann zum Beispiel Wohnimmobilien im Stiftungsvermögen selbst nutzen oder von den Erträgen vermieteter Objekte profitieren. Die Immobilien-Familienstiftung profitiert von einer niedrigen Steuerbelastung auf der Ertragsseite, mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Anders als die Immobilien-GmbH ist die Stiftung nicht gewerblich, sodass keine Gewerbesteuer anfällt – auch wenn die erweiterte Grundbesitzkürzung nicht greift. Zudem ist das Immobilienvermögen in der Stiftung vor dem Zugriff Dritter geschützt, etwa bei Insolvenz, Scheidung oder Erbfall.Mehr Infos zu:
Link TextLink Text Optionsmodell für Immobiliengesellschaften Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 haben auch Personengesellschaften wie die KG oder OHG die Möglichkeit, ihre laufende Besteuerung auf Basis der Körperschaftsteuer zu versteuern (Optionsmodell). Das ist regelmäßig günstiger als der individuelle Einkommensteuersatz, der für Gesellschafter von Personengesellschaften aufgrund des „Transparenzprinzips“ gilt. Auch hier kann dann der durch die niedrigere Steuerbelastung entstehende Liquiditätsvorteil verwendet werden, um schnell Eigenkapital für weitere Investitionen aufzubauen. Ob sich die fiktive steuerliche Behandlung als GmbH für die jeweilige Personengesellschaft unter dem Strich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.Mehr Infos zu:
Link TextLink TextWohnungsunternehmen
Steuerfrei bei Erbschaft und SchenkungSehr große Immobilienvermögen mit eigener Verwaltung können unter bestimmten Voraussetzungen von umfassenden Steuererleichterungen bei Erbschaften und Schenkungen profitieren, wenn sie als „Wohnungsunternehmen“ gelten. Entscheidend ist, dass das Unternehmen hauptsächlich eigene Wohnungen vermietet und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs stellte klar, dass nicht die Anzahl der vermieteten Wohnungen, sondern das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen maßgeblich ist.
STEUERBERATUNG FÜR IMMOBILIEN
Schnelle Antworten auf häufige FragenViele unserer Mandanten haben ähnliche Fragen rund um Immobilien und Steuern. Deshalb haben wir die häufigsten Anliegen gesammelt und verständlich beantwortet. Hier finden Sie kompakte Antworten zu wichtigen Themen wie Besteuerung, Abschreibungen, Schenkung, Erbschaft und mehr – klar, präzise und auf den Punkt gebracht.
Was macht ein Steuerberater für Immobilienbesitzer?
Ein Steuerberater für Immobilienbesitzer begleitet Sie ganzheitlich – von der steuerlichen und rechtsformoptimierten Analyse des Immobilienkaufs über die laufende Vermietung bis hin zum steueroptimierten Verkauf. Wir prüfen Grunderwerbsteuer, mögliche AfA, Spekulationsfristen und Mieteinnahmen, erstellen Steuererklärungen sowie Einnahmenüberschussrechnungen und wählen die optimale Rechtsform (z. B. GbR, GmbH oder vermögensverwaltende GmbH & Co. KG), damit Sie Ihre Steuerlast nachhaltig minimieren.
Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf und -verkauf an?
Beim Kauf einer Immobilie fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% vom Kaufpreis. Es gibt jedoch Befreiungsvorschriften, z. B. wenn der Verkauf in gerader Linie (z. B. von den Eltern an das Kind) erfolgt. Daneben kann bei bestimmen Konstellationen auch Umsatzsteuer anfallen.
Beim Verkauf einer Immobilie können Einkommensteuer nebst Soli und Kirchensteuer anfallen oder Körperschaftsteuer nebst Soli und Gewerbesteuer. Ebenso kann beim Verkauf auch Umsatzsteuer anfallen.
Welche steuerlichen Vorteile haben vermietete Immobilien?
Durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten z. B. im Rahmen der degressiven AfA, Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, Denkmalschutz-AfA, Sanierungs-AfA können steuerliche Verluste im Rahmen der Einkunftsart Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, die wiederum mit anderen Einkünften z. B. aus einem Anstellungsverhältnis oder dem Gewinn aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verrechnet werden können.
Zudem können vermietete Immobilien, sofern sie sich im Privatvermögen befinden, nach einer Besitzzeit des Grundstücks von 10 Jahren, steuerfrei veräußert werden.
Wie funktioniert die lineare und degressive Abschreibung bei Immobilien?
Lineare Abschreibung: Der jährliche Betrag bleibt konstant und wird berechnet, indem die Anschaffungskosten mit dem Prozentsatz multipliert werden. Gegenwärtig bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 bei Immobilien im Privatvermögen 3%.
Degressive Abschreibung: Der jährliche Abschreibungsbetrag sinkt im Laufe der Zeit und wird auf Basis des Restwerts und der Restnutzungsdauer berechnet. Der degressive Abschreibungssatz beträgt 5 %.
Anwendung: Die lineare Methode ist einfach und gleichmäßig, während die degressive Methode in den ersten Jahren höhere Abschreibungen ermöglicht, was steuerliche Vorteile bringen kann.
Ein späterer Wechsel von der degressiven AfA zur linearen AfA ist möglich.
Wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH steuerlich?
Grundsätzlich lohnt sich eine Immobilien-GmbH bei Immobilien mit einer hohen Mietrendite und einer geringen Wertsteigerung (Immobilien, die einem hohen Verschleiß unterliegen z. B. bestimmte gewerbliche Gebäude), da sich die Steuerbelastung in der GmbH auf 15% nebst Soli reduzieren lässt. Eine steuerfreie Veräußerung - aus einer Immobilien GmbH – ist jedoch nicht möglich.
In welchen Fällen fällt die Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien an?
Eine Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahre verkauft wird. Für die Berechnung der Fristen ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach herrschender Meinung und nach ständiger Rechtsprechung muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen hinsichtlich des Eigentumsübergangs getroffen worden sind. Deshalb ist grundsätzlich vom Zeitpunkt des der Veräußerung bzw. dem Erwerb zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (in den meisten Fällen also vom Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags) auszugehen. Das gilt auch für aufschiebend bedingte Rechtsgeschäfte, da sie mit dem Abschluss für beide Parteien bindend sind und mit Bedingungseintritt Wirksamkeit entfaltet, ohne dass die Willensbekundung der Parteien bis dahin Bestand haben müssen.
Geht das wirtschaftliche Eigentum aber zu einem früheren Zeitpunkt über, beginnt die Frist mit Übergang von Gefahr, Nutzen und Lasten zu laufen innerhalb von drei Kalenderjahren.
Welche steuerlichen Vorteile bieten energetische Sanierungsmaßnahmen?
Im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen werden 20% der Kosten, innerhalb von 3 Jahren, im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet, maximal 40.000,00 Euro.
Was versteht man unter gewerblichem Grundstückshandel und wie kann dieser vermieden werden?
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn mehr als drei Objekte (unbebaute oder bebaute Grundstücke) innerhalb von fünf Jahren veräußert werden und ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb und Veräußerung besteht. Im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels werden die betroffenen Objekte (bebaute und unbebaute Grundstücke) vom steuerlichen Privatvermögen in das steuerliche Betriebsvermögen übertragen. Da die Grundstücke und Gebäude, im Rahmen der steuerlichen Bilanzierung, dem Umlaufvermögen zugeordnet werden, ist eine AfA nicht mehr möglich. Zudem können die Objekte nicht mehr steuerfrei veräußert werden, da die Spekulationsfrist im Rahmen von § 23 EStG nur für Grundstücke Anwendung findet, die sich steuerlich im Privatvermögen befinden.
Vermeidungsstrategien:
- Veräußerung erst nach einer Besitzzeit des Grundstückes von 10 Jahren, da diese Objekte keine Zählobjekt im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels darstellen. Zudem ist die Veräußerung nach 10 Jahren steuerfrei.
- Bei Objekten, die innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren angeschafft, hergestellt und wieder verkauft werden, sollte dies über einen Immobilien GmbH abgewickelt werden. Dadurch werden die Objekte, die länger als 10 Jahre im Besitz bleiben sollen, geschützt.
Wie wird der Erhaltungsaufwand steuerlich behandelt?
Sofern Erhaltungsaufwendungen vorliegen und keine (nachträglichen) Anschaffungskosten, können diese in voller Höhe als Werbungskosten steuermindernd angesetzt werden. Zudem ermöglicht ein Wahlrecht, die Verteilung der Erhaltungsaufwendungen auf einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Nachträgliche Anschaffungskosten führen lediglich zu einer Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage.
- Immobilien als Kapitalanlage: Wir zeigen Ihnen, wie der Kauf der Immobilie steueroptimiert erfolgen kann (Kaufpreisaufteilung, Finanzierung, Abschreibung etc.)
- Sanierung von Immobilien: Wir helfen Ihnen, die Kosten der Sanierung von eigengenutzten und vermieteten Immobilien steuerlich optimiert geltend zu machen. Das gilt besonders bei Immobilien in Sanierungsgebieten bzw. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.
- Bei Immobiliengesellschaften beraten wir Sie hinsichtlich der steueroptimalen Rechtsform. Außerdem erstellen für das Objekt eine transparente Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsplanung zur Unterstützung bei der Investorensuche.
- Wir begleiten Sie bei Verhandlungen, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, genauso wie zu Bankgesprächen zur Finanzierung einer Immobilie und sorgen für die notwendige, transparente Aufbereitung der notwendigen Unterlagen.
- Wir beraten Sie bei Vermeidung oder Gestaltung eines gewerblichen Grundstückshandels.
- Fallstricke im Rahmen der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer haben wir stets im Blick.
- Wenn Sie Immobilien schenken oder vererben möchten, begleiten wir Sie konzeptionell zur Vermeidung von Erbschaft- und Schenkungssteuer.
- Die Idee und ihre Umsetzung: Wir stehen gerne von Beginn an als Partner an Ihrer Seite und unterstützen Sie in der steuerlichen Beratung und Analyse von Erfolgs- und Liquiditätsprognosen.
- Die Gesellschaft und deren Gesellschafter: Wir begleiten Sie in der Gestaltung und Optimierung von Beteiligungskonzepten und erarbeiten Konzepte auf Gesellschafterebene
- Im Vordergrund steht die rechtssichere Beratung. Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen im Energiesektor mit unserem Spezialwissen.
- Unsere Spezialisierung ist hilfreich bei der Erarbeitung von Konzernrichtlinien und Konsolidierungspackages für Tochtergesellschaften. Mit unserer Unterstützung behalten Sie den Überblick über Ihren Konzern und stellen sicher, dass die rechtlichen Erfordernisse eingehalten werden.