Im Februar informierte das Bundesbauministerium über die Bilanz der Förderprogramme für Neubau, Eigentumserwerb und barrierefreie Sanierungen im Jahr 2024. Zu den verschiedenen Programmen zählt auch die Förderung genossenschaftlichen Wohnens.
Mit dem Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen. So soll der Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen erleichtert werden. Weiterhin soll mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt werden.
Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss).
Im vergangenen Jahr wurden 346 Förderzusagen mit einem Kreditvolumen von rund 25,3 Millionen Euro im Rahmen des Programms erteilt, so die Information des Bundesbauministerium (BMWSB).
(BMWSB / STB Web)
Artikel vom 12.02.2025