Hauskauf: Rückabwicklung bei arglistiger Täuschung möglich
In den meisten Hauskaufverträgen ist die Haftung für Mängel jeglicher Art ausgeschlossen. Die Kosten müssen dann die Käufer selbst tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verkäufer den wahren Zustand des Hauses verschleiert – dann kann der Kaufvertrag angefochten werden.
Mietmarkt: Hohe Angebotsknappheit bei moderater Preisentwicklung
Die Mieten in deutschen Städten steigen dem GREIX-Mietpreisindex des Kiel Institut für Weltwirtschaft derzeit entsprechend der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig ist das Angebot an Wohnungen gering, und sie werden sehr schnell neu vermietet.
Keine Sonderabschreibung für Abriss und Neubau
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
Studie untersucht Wirkung von Gewerbesteuern auf Immobilienpreise
Eine Studie des ifo Instituts und EconPol Europe hat untersucht, wie lokale Gewerbesteuererhöhungen wirken. Eigentümer von Grundstücken tragen danach etwa 26 Prozent der Steuerlasten.
Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert.
Studie: Mieterstrom hat Potenzial
Mit Mieterstrom können Mieter günstigeren Solarstrom direkt vom Hausbesitzer beziehen. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge lohnt sich das Modell, wird aber bislang noch wenig genutzt.
Baustelle: Wer haftet bei Kranumsturz?
In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche nach dem Umsturz eines Krans infolge eines Montagefehlers beim Aufbau.
Geschäftsklima im Wohnungsbau wieder schlechter
Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im August wieder eingetrübt, nachdem sie sich im Juli spürbar verbessert hatte. Dies teilte das ifo Institut mit.
Keine Änderung der Verteilung von Betriebskosten ohne wichtigen Grund
Ein Vermieter kann den im Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel für die Betriebskosten nicht ohne Weiteres ändern. Das geht nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau nur ausnahmsweise und mit gewichtigem Grund.